Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsschluss
Verträge mit Finde your Flow Biken mit Jasmin Kümin (nachfolgend «Anbieterin») können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich abgeschlossen werden.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch die Anbieterin bestätigt wurde bzw. die Anmeldung von der Anbieterin angenommen worden ist. Mit dem Vertragsschluss werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für beide Parteien verbindlich.
Die Anbieterin ist berechtigt, zur Durchführung des gebuchten Angebots Partner, Hilfspersonen oder Drittanbieter beizuziehen.
2. Vertragsgegenstand
Die Anbieterin erbringt die Leistungen, die in der Buchungsbestätigung bzw. im individuell vereinbarten Angebot aufgeführt sind.
Sonderwünsche können nach vorgängiger Absprache berücksichtigt werden. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden der Kundin bzw. dem Kunden vorgängig mitgeteilt, soweit dies möglich ist, und von dieser bzw. diesem getragen.
3. Preise
Der vereinbarte Preis wird in Schweizer Franken (CHF) angegeben und versteht sich gemäss Offerte bzw. Buchungsbestätigung.
Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn unvorhersehbare Umstände oder Änderungen des Angebotsablaufs einen zusätzlichen Aufwand verursachen. Soweit möglich, wird die Kundin bzw. der Kunde über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis vorgängig informiert.
4. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 40 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist innerhalb von 20 Tagen nach Versand der Schlussrechnung zu begleichen.
Grundlage der Schlussrechnung ist grundsätzlich die spätestens zwei Wochen vor dem Event gemeldete Teilnehmerzahl.
Bei Buchungen, die weniger als 10 Tage vor dem Angebot erfolgen, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig.
Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin ihre Leistungen zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten. Allfällige Annullationskosten richten sich nach Ziffer 6.
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen kann die Anbieterin eine Mahngebühr von CHF 20.– sowie Verzugszinsen von 5 % pro Jahr verlangen.
5. Änderungen, Absage und Abbruch durch die Anbieterin
5.1 Mindestteilnehmerzahl
Wird die für das Angebot vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, kann die Anbieterin entweder den offerierten Mindestpreis
anwenden oder das Angebot annullieren. Im Falle einer Annullation
werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich bereits erbrachter
Leistungen zurückerstattet.
5.2 Abbruch wegen Verhalten oder fehlender Voraussetzungen
Die Anbieterin kann ein Angebot vorzeitig abbrechen oder einzelne
Teilnehmende ausschliessen, wenn deren Verhalten oder Unterlassungen
die sichere oder ordnungsgemässe Durchführung gefährden oder erheblich
beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei fehlender geeigneter
Ausrüstung sowie bei Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol,
Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen. In solchen Fällen besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung; weitergehende Kosten
können der verursachenden Person belastet werden.
5.3 Wetter, Natur, behördliche Massnahmen und andere externe Einflüsse
Die Anbieterin kann das Programm oder einzelne Leistungen ändern,
verschieben, absagen oder vorzeitig abbrechen, wenn dies aufgrund von
Wetter- oder Naturverhältnissen, höherer Gewalt, behördlichen
Massnahmen, Sicherheitsrisiken oder anderen Umständen erforderlich
ist, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Anbieterin
liegen.
Die Anbieterin bemüht sich, wenn möglich eine angemessene und möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Ist eine Programmänderung vor dem Event erforderlich und führt sie zu einer Preiserhöhung von mehr als 10 %, kann die Kundin bzw. der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Bei einer Absage durch die Anbieterin werden bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen bleiben vorbehalten, soweit eine Haftung der Anbieterin gesetzlich besteht.
5.4 Epidemien, Pandemien und behördliche Veranstaltungsverbote
Bei behördlich angeordneten Veranstaltungsverboten bemüht sich die
Anbieterin um eine kostenlose Verschiebung des Angebots. Mögliche
Ersatztermine werden, soweit möglich, innerhalb eines Jahres
angeboten. Wird keine Durchführung bzw. Verschiebung vereinbart,
gelten die Annullationsbestimmungen gemäss Ziffer 6, soweit gesetzlich
zulässig.
5.5 Programmänderungen
Bei Outdoor- und Bike-Angeboten können wetter- und naturbedingte
Programmänderungen nicht ausgeschlossen werden. Die Anbieterin
entscheidet unter Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmenden
über notwendige Anpassungen und bemüht sich um eine möglichst
gleichwertige Alternative.
6. Annullation oder Auftragsänderung durch die Kundin bzw. den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag vor Angebotsbeginn muss der Anbieterin schriftlich mitgeteilt werden. Für die Berechnung der Annullationskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei der Anbieterin massgebend.
Es gelten folgende Annullationskosten:
- bis 30 Tage vor dem Event: 25 % der Gesamtkosten
- 29 bis 20 Tage vor dem Event: 40 % der Gesamtkosten
- 19 bis 10 Tage vor dem Event: 50 % der Gesamtkosten
- 9 bis 4 Tage vor dem Event: 80 % der Gesamtkosten
- 3 bis 1 Tage vor dem Event: 100 % der Gesamtkosten
- am Event-Tag: 100 % der Gesamtkosten
Erscheint die Kundin bzw. der Kunde verspätet oder gar nicht, kann die Anbieterin die vereinbarten Gesamtkosten in Rechnung stellen. Allfällige zusätzliche Kosten, die durch eine Verschiebung oder ein verspätetes Eintreffen entstehen, trägt die Kundin bzw. der Kunde.
Bei Vertragsänderungen bis 30 Tage vor dem Event kann eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 250.– erhoben werden. Werden in den letzten 30 Tagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin wesentliche Änderungen verlangt, kann die Anbieterin die Durchführung ablehnen bzw. den bestehenden Vertrag kündigen. In diesem Fall gelten die oben genannten Annullationsbestimmungen.
Beginnt ein Event aus Gründen, die nicht von der Anbieterin zu vertreten sind, später oder endet es früher, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Kundin bzw. der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Annullationsversicherung sinnvoll sein kann.
7. Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine für die jeweilige Aktivität ausreichende körperliche Verfassung. Gesundheitliche Einschränkungen, relevante Vorerkrankungen oder andere Umstände, welche die sichere Teilnahme beeinflussen könnten, sind der Anbieterin vor Beginn des Angebots mitzuteilen.
Die Anbieterin kann bei gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Bedenken eine Anpassung der Teilnahmebedingungen verlangen oder eine Teilnahme ablehnen, wenn die sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Weisungen der Anbieterin sowie von Hilfspersonen und Drittpersonen zu befolgen. Bei Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder bei erheblicher Gefährdung anderer Personen kann eine Person vom Angebot ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Die Teilnehmenden müssen über die für das jeweilige Angebot erforderliche Ausrüstung verfügen. Dazu können insbesondere festes Schuhwerk, wetterangepasste Kleidung und Wechselkleidung gehören. Die jeweils erforderliche Mindestausrüstung wird in der Ausschreibung, Offerte oder Buchungsbestätigung angegeben und ist verbindlich.
Eine Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen, welche die Reaktions- oder Urteilsfähigkeit beeinträchtigen, ist nicht zulässig.
8. Bildrechte und Aufnahmen
Die Anbieterin kann während eines Angebots Foto- oder Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken erstellen und veröffentlichen, sofern die betroffenen Personen erkennbar sind und keine entgegenstehende Mitteilung erfolgt.
Wer nicht auf solchen Aufnahmen erscheinen möchte, kann dies der Anbieterin vor Beginn des Anlasses schriftlich mitteilen. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden, soweit dies zumutbar und technisch möglich ist, auf entsprechende Mitteilung hin entfernt.
Die Aufnahmen werden nicht verkauft.
9. Versicherung und Eigenverantwortung
Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz zu verfügen, insbesondere für sportbedingte Unfälle.
Auch bei sorgfältiger Planung und fachkundiger Durchführung können bei Bike- und Outdoor-Aktivitäten Unfälle und Verletzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Teilnahme erfolgt daher unter Beachtung der eigenen Fähigkeiten und der Sicherheitsanweisungen der Anbieterin.
Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen.
10. Beanstandungen und Schäden
Beanstandungen oder während des Anlasses eingetretene Schäden sind der Anbieterin möglichst umgehend mitzuteilen, damit sie Gelegenheit erhält, Abhilfe zu schaffen oder den Schaden zu begrenzen.
Allfällige spätere Beanstandungen und Schadenersatzansprüche sind der Anbieterin möglichst rasch, spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Event, schriftlich mitzuteilen. Relevante Beweismittel oder Fotos sollten der Mitteilung beigelegt werden.
Gesetzliche Ansprüche und gesetzliche Verjährungsfristen bleiben vorbehalten.
11. Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie durch eine Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten schuldhaft verursacht, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Anbieterin nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie nicht für Schäden, die auf Umständen beruhen, welche ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere höhere Gewalt, aussergewöhnliche Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder das Verhalten von Teilnehmenden.
Die Anbieterin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die durch die Missachtung von Sicherheitsanweisungen, durch unzureichende persönliche Ausrüstung oder durch ein sonstiges selbstverantwortliches Verhalten der betroffenen Person verursacht oder mitverursacht wurden.
Für Leistungen, die durch unabhängige Drittanbieter erbracht werden, gelten grundsätzlich deren eigene Vertrags- und Haftungsbedingungen. Die Anbieterin haftet für solche Leistungen nur im Umfang, in dem sie dafür nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit, bleiben vorbehalten.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der Anbieterin im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet und gespeichert.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der Anbieterin enthalten.
13. Anwendbares Recht
Auf die Vertragsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der Anbieterin ist Schweizer Recht anwendbar, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
14. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gilt der gesetzlich zuständige Gerichtsstand. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird als Gerichtsstand Einsiedeln, Kanton Schwyz, Schweiz, vereinbart.
15. Anbieterin
Finde your Flow Biken mit Jasmin Kümin
Kornhausstrasse 64
8840 Einsiedeln
Schweiz
E-Mail: jasmin@kuemin.swiss
Vertragsberechtigte Person:
Jasmin Kümin, Geschäftsinhaberin / Geschäftsführerin
Stand dieser AGB: 20. September 2026